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Ein interessantes Urteil beim OLG Koblenz

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Heute hat das OLG Koblenz ein sehr interessantes Urteil gefällt das sicherlich für viele von uns nicht ganz unwichtig ist.

Hier geht es zum Link: -KLICK-

Ich persönlich finde den Absatz "Ob der Nagel vor oder nach Montage der neuen Außenlampe in die Wand geschlagen wurde, ist streitig." sehr bemerkenswert, denn er impliziert eine eher langjährige Haftung für Schäden auch bei kleinen Freundschaftsdiensten.
50 ANTWORTEN 50

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@pflymli

Netter Text aber auch eine sehr einseitige Sichtweise ...

Es stehen sicherlich genug Kühe herum die gemolken werden können (und sich auch melken lassen würden), aber jeder Bauer fragt sich in so einem Fall warum er seine Milch hergeben soll obwohl er mit der Verursachung/Schaden nichts zu tun hat.

Versicherungen, Berufsgenossenschaften usw. sind keine karitativen Einrichtungen und müssen ebenso wirtschaften wie jedes andere Unternehmen oder jede Person/Haushalt auch ...

... und speziell bei Schadenfällen die einen 7stelligen Eurowert erreichen (Ende nach oben offen), ist es a.m.S. durchaus verständlich wenn der Schadenverursacher (oder dessen Versicherung) in Regress genommen werden soll und nicht die Versicherung des Opfers.


So verhält es sich auch mit den Hebammen ...

... und in diesem Zusammenhang finde ICH es weniger erschreckend, dass sich viele "Teilzeit-Hebammen" die hohen Versicherungsprämien nicht mehr leisten können ...

... als die Tatsache, dass die Versicherungsprämien überhaupt so hoch sind, denn das bedeutet letztlich doch nichts anderes, als das diese Versicherungen auch in entsprechendem Umfang in Anspruch genommen werden weil "etwas schief" gelaufen ist. emoticon.rolleyes.title

Wie auch immer, ich wollte mit diesem Thread lediglich auf die Gefahren der (kostenlosen) Nachbarschaftshilfe/Freundschaftsdienste hinweisen.

2011jes
Alter Hase
Die Schuld liegt bei der Fassadenbaufirma ! Defekte Leuchten und Zuleitungen dürften solchen Firmen nicht fremd sein. Wozu gibts Sicherungsautomaten bzw. Schraubsicherung. Man könnte diesen Vorfall auch unter "Berufsrisiko" laufen lassen.
Trotz alledem ich pflichte pflymli bei, unsere Welt wird immer kleinkarierter !
Das Argument mit der fehlenden Haftpflichtversicherung ist ja auch ein Witz, dann hat auf gut Deutsch der die Ar...karte gezogen, der eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Es gibt noch mehr Schwachsinn in der Jurisprudenz:
Wenn Dich ein Habenichts grundlos vor den Kadi zerrt und auch prompt verliert, holt sich das Gericht die Kosten bei Dir ab, denn der Andere hat ja nichts...

Janinez
Diamantmitglied
stimmt Ekaat und Du bekommst dann vom Gericht zu hören Du kannst es Dir ja bei dem wieder holen

pflymli
Ehemaliges Mitglied
Linus1962:
@pflymli

Netter Text aber auch eine sehr einseitige Sichtweise ...

Wie auch immer, ich wollte mit diesem Thread lediglich auf die Gefahren der (kostenlosen) Nachbarschaftshilfe/Freundschaftsdienste hinweisen.


Linus, das ist schon gut mit Deinem Hinweis und ich lass jetzt mal mein "einseitiges" Sichtwesen nicht auf Deine mir zu "angepasste" Sichtweise drauf los. Das führt zu nixx Kreativem.

Berufbedingte und Versicherung im Allgemeinen wälzen gern ab, da spreche aus eigener mehrfacher Erfahrung.

Deinen Ansatzpunkt bzgl. Hebammen hättest Du allerdings weg lassen können. Ich bin mit einer Hebamme zusammen und die macht ihren Job jetzt schon über 20 Jahre freiberuflich und selbstständig und ich als Betriebswirt und zudem seit über 10 Jahren selbstständig mache malen nach Zahlen in ihrer Arbeit. Ich maße mir mal an, dass Du allerhöchstens eine Ahnung hast, von dem, was Du schriebst, jedoch kein essentielles Wissen haben kannst, sonst hättest Du es nicht geschrieben. Polemik ist immer hinderlich.

ansonsten sehe ich Deine Beiträge sehr gern!

Gruß, Ingo

pflymli
Ehemaliges Mitglied
2011jes:
Die Schuld liegt bei der Fassadenbaufirma ! Defekte Leuchten und Zuleitungen dürften solchen Firmen nicht fremd sein. Wozu gibts Sicherungsautomaten bzw. Schraubsicherung. Man könnte diesen Vorfall auch unter "Berufsrisiko" laufen lassen.


Auch wenn in einem solchen Falle die Sicherungseinrichtungen nicht ansprechen und der Fehler nicht augenscheinlich anliegt, gibt es ja das Regelwerk mit Empfehlung regelmäßig in Gebäuden den E-Check durchführen zu lassen. Hoffe wir (vor allem die E-Fuzzies, zu denen ich auch gehöre), dass es bald eine Pflicht wird, wie Schornstein kehren oder Heizung prüfen. Dann gibt es wieder weniger derer, die sich juristisch mit solch Auswirkungen herumgerichteln müssen. Schuld hin oder her. Ein richtiger, vernünftiger E-Check hätte den Fehler aufgezeigt und Schäden verhindert. Bemi Messen aber dann aufs Messgerät schauen und nicht der Nachbarin ins Dekolté...

Nachtrag:

Armer Gerüstbauer und armer Helfer, beide gestraft - hätt sicher nicht sein brauchen... wie so vieles nicht!

Hazett
Silbermitglied
Leider ist diese Art von "Nichthelfen" nicht nur auf sogenannte Nachbarschaftshilfe
begrenzt..... denn bei einem "Unfall" zu helfen ist Aufgrund solcher "Irren-Urteile"
nicht mehr das, was den "Pflichtbewussten" sofort dazu eilen lässt..... NEIN, man
macht recht zügig einen grossen Bogen darum, man könnte ja was falsch machen !
Habe übrigens unlängst auch den Beitrag über hohe Haftpflicht-Summen
für Hebammen gesehen ..... wenn was schief gehen soll, dann passiert es eben...
dem Schicksal kann keiner ausweichen !
Gruss......

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hazett:
Leider ist diese Art von "Nichthelfen" nicht nur auf sogenannte Nachbarschaftshilfe
begrenzt..... denn bei einem "Unfall" zu helfen ist Aufgrund solcher "Irren-Urteile"
nicht mehr das, was den "Pflichtbewussten" sofort dazu eilen lässt..... NEIN, man
macht recht zügig einen grossen Bogen darum, man könnte ja was falsch machen !.....

Das ist schlichtweg falsch! Erstens ist man verpflichtet, Sofortmaßnahmen zu ergreifen; das fängt beim Sichern der Unfallstelle an und endet im schlimmsten Falle bei dem Versuch, zu reanimieren (Mund-zu-Mund-Beatmung, Herzmassage). Egal, was passiert - man kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden - nicht einmal bei grober Fahrlässigkeit oder vermeitlichem Vorsatz. Der Gesetzgeber berücksichtigt in solchen Fällen eine Ausnahme- (Stress-) Situation. Die Unterstützung des Helfenden geht sogar so weit, daß Kosten für zerrissene oder verschmurtzte Kleidung von der zuständigen Haftpflichtversicherung (ist keine da = vom Verletzten oder Verursacher) erstattet werden muß.

Hazett
Silbermitglied
Ekaat:
Das ist schlichtweg falsch! Erstens ist man verpflichtet, Sofortmaßnahmen zu ergreifen; das fängt beim Sichern der Unfallstelle an und endet im schlimmsten Falle bei dem Versuch, zu reanimieren (Mund-zu-Mund-Beatmung, Herzmassage). Egal, was passiert - man kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden - nicht einmal bei grober Fahrlässigkeit oder vermeitlichem Vorsatz. Der Gesetzgeber berücksichtigt in solchen Fällen eine Ausnahme- (Stress-) Situation. Die Unterstützung des Helfenden geht sogar so weit, daß Kosten für zerrissene oder verschmurtzte Kleidung von der zuständigen Haftpflichtversicherung (ist keine da = vom Verletzten oder Verursacher) erstattet werden muß.

++++
Stimmt nur zum Teil, Unfallstelle sichern..OK, wer helfen will, muss auch wissen wie !
genaugenommen müsste jeder Autofahrer alle 2-3 Jahre einen Kursus zwecks
Unfall-Ersthilfe besuchen, gilt aber nur für Führerschein-Neulinge !
Irgendwann,gab es in der Firma, mal Erste-Hilfe Kurse... lang ist es her !
Gruss

charly4ever
Bronzemitglied
da kann man sich doch nur schützen, indem man ein protokoll schreibt.
also noch einen schrank bauen für die ordner mit den protokollen.
und wie nennt man solche handwerker?
http://www.1-2-do.com/forum/editpost.php?do=editpost&p=325192