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am 08-05-2014 21:18
am 09-05-2014 13:29
am 09-05-2014 14:53
am 09-05-2014 15:16
am 09-05-2014 15:29
am 09-05-2014 15:38
Linus1962:
@pflymli
Netter Text aber auch eine sehr einseitige Sichtweise ...
Wie auch immer, ich wollte mit diesem Thread lediglich auf die Gefahren der (kostenlosen) Nachbarschaftshilfe/Freundschaftsdienste hinweisen.
am 09-05-2014 15:43
2011jes:
Die Schuld liegt bei der Fassadenbaufirma ! Defekte Leuchten und Zuleitungen dürften solchen Firmen nicht fremd sein. Wozu gibts Sicherungsautomaten bzw. Schraubsicherung. Man könnte diesen Vorfall auch unter "Berufsrisiko" laufen lassen.
am 09-05-2014 16:05
am 09-05-2014 16:43
Hazett:
Leider ist diese Art von "Nichthelfen" nicht nur auf sogenannte Nachbarschaftshilfe
begrenzt..... denn bei einem "Unfall" zu helfen ist Aufgrund solcher "Irren-Urteile"
nicht mehr das, was den "Pflichtbewussten" sofort dazu eilen lässt..... NEIN, man
macht recht zügig einen grossen Bogen darum, man könnte ja was falsch machen !.....
am 09-05-2014 17:20
Ekaat:
Das ist schlichtweg falsch! Erstens ist man verpflichtet, Sofortmaßnahmen zu ergreifen; das fängt beim Sichern der Unfallstelle an und endet im schlimmsten Falle bei dem Versuch, zu reanimieren (Mund-zu-Mund-Beatmung, Herzmassage). Egal, was passiert - man kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden - nicht einmal bei grober Fahrlässigkeit oder vermeitlichem Vorsatz. Der Gesetzgeber berücksichtigt in solchen Fällen eine Ausnahme- (Stress-) Situation. Die Unterstützung des Helfenden geht sogar so weit, daß Kosten für zerrissene oder verschmurtzte Kleidung von der zuständigen Haftpflichtversicherung (ist keine da = vom Verletzten oder Verursacher) erstattet werden muß.
am 09-05-2014 17:30