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am 08-05-2014 21:18
am 08-05-2014 23:45
am 09-05-2014 0:04
am 09-05-2014 0:16
am 09-05-2014 0:59
am 09-05-2014 1:20
Ekaat:
....., weil er wissen konnte, daß der Bastler nicht unbedingt ein Fachmann sein kann. Die Schuld und den Vermögensschaden trifft also immer den Auftraggeber.
am 09-05-2014 1:43
Linus1962:
Heute hat das OLG Koblenz ein sehr interessantes Urteil gefällt das sicherlich für viele von uns nicht ganz unwichtig ist.
Hier geht es zum Link: -KLICK-
Ich persönlich finde den Absatz "Ob der Nagel vor oder nach Montage der neuen Außenlampe in die Wand geschlagen wurde, ist streitig." sehr bemerkenswert, denn er impliziert eine eher langjährige Haftung für Schäden auch bei kleinen Freundschaftsdiensten.
am 09-05-2014 6:40
am 09-05-2014 6:54
am 09-05-2014 8:02
am 09-05-2014 11:25
Linus1962:
Ich möchte das Urteil überhaupt nicht bewerten und bin mir sicher, dass die Richter (Fachleute) sachgerecht entschieden haben.
...
Das ist ein Aspekt der immer berücksichtigt werden sollte wenn die hübsche Nachbarin fragt ob man(n) nicht mal schnell ein paar Bilder aufhängen könnte ...