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Ein interessantes Urteil beim OLG Koblenz

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Heute hat das OLG Koblenz ein sehr interessantes Urteil gefällt das sicherlich für viele von uns nicht ganz unwichtig ist.

Hier geht es zum Link: -KLICK-

Ich persönlich finde den Absatz "Ob der Nagel vor oder nach Montage der neuen Außenlampe in die Wand geschlagen wurde, ist streitig." sehr bemerkenswert, denn er impliziert eine eher langjährige Haftung für Schäden auch bei kleinen Freundschaftsdiensten.
50 ANTWORTEN 50

emdebe
Gute Seele
Meiner Ansicht nach geht das Urteil in Ordnung. Er hätte nach einer Neuverlegung des Kabels den Schutzleiter auf Funktion prüfen müssen (so habe ich das mal gelernt und als Elektriker hätte er das auch wissen müssen).

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Nachtrag: In der Hausrats- und Gebäudeversicherung ist auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Das heißt, wenn man eine Kerze brennen läßt und schlummern geht, die Kerze dann ungehörig andere Gegenstände entzündet und somit das ganze Haus abfackelt, ist das versichert. Aber, wie oben beschrieben, nur nach den neuen AVB. Wendet Euch an Eurenn Versicherungsmokel!

ElseKling
Alter Hase
Wenn ich jemand helfe, so sollte ich auch nur Arbeiten ausführen für welche ich qualifiziert bin oder deren Durchführung ich mir soweit zu traue, dass ich Risiken abschätzen kann.
Leider wird oft genau das vernachlässigt. Durch Studium und verschiedene TÜV-Schulungen, traue ich mir zu gewisse elektrische Arbeiten durchzuführen. Was ich da schon alles an "Nachbarschaftspfusch" oder Selbstgebasteltem erlebt habe, lässt mir die Haare zu Berge stehen.
- Die Phase einer Lampe wird an das Gewinde angeschlossen, welches man beim Wechseln der Birne berühren kann.
- Geräte mit leitendem Gehäuse werden ohne Schutzleiter installiert. "Geht ja auch ohne".
- Adernendhülsen bei Litzenleitern sind eh unbekannt.
- alte Schmelzsicherungen werden durch stärkere getauscht, weil die schwachen ständig geflogen sind.
- Farbkodierungen für Phase/Nullleiter vertauscht, etc etc....

Aber auch wer "nur" mal schnell ein Regal aufhängt und einen Dübel setzt, darf sich nicht wundern, wenn er eine Strom-, Gas- oder Wasserleitung trifft.
Sachschäden sind dabei das kleinere Übel, wer will aber (wie im obigen Fall) an einer lebenslangen Behinderung oder gat dem Tod eines Menschen verantwortlich sein?

Beim Rasenmähen oder Heckenschneiden ist das Risiko doch eher überschaubar....

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@ElseKing: Was Du da beschreibst, ist auch alles richtig; nur geht es ja hier um die juristische Haftung. Und wenn jemand ein paar Strippen beim Freund oder Nachbarn verschaltet, welche dann nicht den gewünschten Effekt haben, kann man kaum von grober Fahrlässigkeit sprechen. Wenn dann das Haus abfackelt, weil unsachgemäß Stromleitungen verlegt wurden, hat der Hausbesitzer, und nicht der Hobbyelektriker die Pappnase auf. Der selbsternannte Elektriker ist vom Vorwurf der Fahrlässigkeit befreit, weil er ja in bestem Wissen gearbeitet hatte. Der Hausbesitzer ist allerdings in diesem Fall nicht von Fahrlässigkeit, insbesondere sogar von grober Fahrlässigkeit freizusprechen, weil er wissen konnte, daß der Bastler nicht unbedingt ein Fachmann sein kann. Die Schuld und den Vermögensschaden trifft also immer den Auftraggeber.

ElseKling
Alter Hase
Ekaat:
....., weil er wissen konnte, daß der Bastler nicht unbedingt ein Fachmann sein kann. Die Schuld und den Vermögensschaden trifft also immer den Auftraggeber.

Er könnte es wissen. Aber die "Bastler" brüsten sich ja oft mit "ich weiß, was ich tue".
Der Besitzer ist der größere Laie, sonst würde er es ja selber machen. Daher kann er noch viel weniger die Risiken einschätzen, als der Bastler der sich profilieren will.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Linus1962:
Heute hat das OLG Koblenz ein sehr interessantes Urteil gefällt das sicherlich für viele von uns nicht ganz unwichtig ist.

Hier geht es zum Link: -KLICK-

Ich persönlich finde den Absatz "Ob der Nagel vor oder nach Montage der neuen Außenlampe in die Wand geschlagen wurde, ist streitig." sehr bemerkenswert, denn er impliziert eine eher langjährige Haftung für Schäden auch bei kleinen Freundschaftsdiensten.


Ich finde das Urteil traurig!!!!! Denn es "ermutigt" dazu keine Nachbarschaftshilfe mehr zu leisten!!!!!
Steuern wir in Rechtsfragen nicht so immer mehr auf amerikanische Verhältnisse zu???
Erinnert Ihr euch noch an den Kaffee von McDonalds mit dem sich eine Amerikanerin verbrüht hat und danach mehrere Milionen Dollar Schadensersatz bekommen hat, weil auf dem Becher nicht stand das der Kaffee heiß ist!!! LOL!!!
Was wäre denn gewesen, wenn der Kaffee nur lauwarm gewesen wäre? Hätte Sie dann nur nen paar Tausend bekommen, weil ein Kaffee eiß sein MUSS!!!!???? oder was?

Boah!!!! dieses Thema "kotzt" mich an!!!!
Habe heute meine PKS 18 LI bekommen mit 3 (!!!!!!) Bedienunganleitungen!!!!! Davon nur 8 Seiten in DEUTSCH und davon widerum 4 Seiten SICHERHEITSHINWEISE!!!!!
Diese habe ich mir spaßeshalber und weil ich zet hatte durchgelesen! Und Ihr werdet es nicht glauben, aber es stand nirgends dass das Sägeblatt scharf ist und deshalbVerletzungsgefahr besteht!!! aber fett gedruckte Abschnitte über die Gefährlichkeit und die Entsorgung von AKKUS!!!! Hallo`? geht`s noch?????

Janinez
Diamantmitglied
Dass ein Sägeblatt scharf ist, sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen

Pfanni
Ehemaliges Mitglied
Ich finde (obwohle ich auch öfter mal Helferlein bin) vom Grundsatz her in Ordnung.

In dem komkreten Fall ging es ja nicht um eine Hilfe im Allgemeinen, sonder um eine Arbeit , die ein gewisses Wissen vorraussetzt. Auch wenn man kein Messgerät zur Verfügung hat, dann sollte man auf einfache Weise prüfen, ob ein Gehäuse unter Spannung steht. Einfach davon ausgehen, das es funzt ist in einigen Berufen, darunter Elektriker, exterem fahrlässig und unverantwortlich.

Ich ahbe schon viele Arbeiten von selbsternannten Fachkräften gesehen, die mir meine nicht mehr vorhanden Haar zu Berge stehen ließen.

Von einem Installateuer erwarte ich auch, das er eine Gasleitung sicher verlegt, bei Pfusch kann sowas auch ganz schön in die Hose gehen.

Komischewrweise traut sich an Gas kaum einer dran, an die Elekrik meinen aber viele kompetent zu sein.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ich denke nicht, dass wir zwingend auf amerikanische Verhältnisse hinsteuern.

Nur schnell zur Klarstellung:

Ich möchte das Urteil überhaupt nicht bewerten und bin mir sicher, dass die Richter (Fachleute) sachgerecht entschieden haben.

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass Freundschaftsdienste und Nachbarschaftshilfen durchaus Risiken bergen die nicht direkt erkannt werden und u.U. zu (persönlichen) Katastrophen führen können.
*unddamitmeineichnichtnurelektrik*

Schön wenn jeder schreibt, dass er nur "in seinem erlernten Beruf" solche kostenlose Dienste leistet ...

... bin mir aber sicher, dass die Realität ganz anders aussieht, denn immerhin ist der Einäugige der König unter den Blinden und wird logischerweise immer wieder gerne um Rat oder "Tat" gebeten.

Das Urteil sagt a.m.S. ganz klar:
Jeder ist für sein Handeln und (Helfen) verantwortlich und muss für Schäden, die durch unsachgemäße Ausführungen auftreten, einstehen.
Argumente wie "Freundschaftsdienst", "Nachbarschaftshilfe" oder "kostenlos" schützen nicht vor Schadenersatz.


Das ist ein Aspekt der immer berücksichtigt werden sollte wenn die hübsche Nachbarin fragt ob man(n) nicht mal schnell ein paar Bilder aufhängen könnte ... emoticon.cool.title

pflymli
Ehemaliges Mitglied
Linus1962:

Ich möchte das Urteil überhaupt nicht bewerten und bin mir sicher, dass die Richter (Fachleute) sachgerecht entschieden haben.
...
Das ist ein Aspekt der immer berücksichtigt werden sollte wenn die hübsche Nachbarin fragt ob man(n) nicht mal schnell ein paar Bilder aufhängen könnte ...


lassen wir jetzt mal außen vor, dass Richter "vielleicht" juristische Fachleute sein wollen und hoffentlich sind, nicht sowie manche andere Branchen von sich behaupten Fachleute zu befähigen und ziemlichen Schmuhh ausführen (datt hamma schon imma su jemacht), es aber nicht davon abhilft, dass Richter und andere Juris meist keinerlei Fachkenntnis über die Bedingtheiten anderer Berufgruppe vorweisen können und sich auch schonmal tunlichst auf Sachverständige berufen, die nötigen Sachverstand oft nicht vollständig besitzen, eher auch nur behaupten wie Einäugige unter den Blinden. Gut nur, dass es auch echte Fachleute unter Ihnen gibt und ich einige davon kenne.

Schade nur mal wieder, dass die alleinige gewissenhafte Schuld an dem "HELFENDEN" hängen bleiben soll, nur weil bei der "eventuell geldsparsamen" Auftraggeberin weder Einsicht noch Schulderkennungsfähigkeit zu erwarten ist. Oder warum trägt nach einer solchen Aktion nicht ihre Haftpflicht den Schaden? Vermutens wegen der eventuellen "Sparsamkeit" auch keinen akkreditierten Fachhandwerker für die Arbeiten in Anspruch nehmen zu wollen. Verkehrte Welt!!! Das nächste Unfallopfer, egal ob Schuldens oder nicht, wird aufgrund der Haftungspflichtunabwendbarkeit im eigenen Blut ertrinken.

Ein Richter dürfte normal nicht derart entscheiden, nur weil keine Haftpflichtversicherung beim ersten Schädiger vorliegt, weiter suchen zu lassen, bis sich die Kuh zum Melken findet.

Wofür in Gottes Namen hat der Gerüstbauer eine Berufhaftpflicht und eine Berufsgenossenschaft und der geschädigte Mitarbeiter eine Unfallversicherung, wenn Schuld und Haftung immer nur weiter verschoben werden?

Hypoxische Hirnschädigung? Wodurch bitte in diesem Falle? Hat der gute Mann sich mit den Ohren um betreffende Lampe gewickelt? Oder ist schon Herzstillstand eingetreten und dadurch erst der Sauerstoffmangel eingetreten? Dann müsste man ja den Ersthelfer in Regress nehmen. Wobei wir wieder im Teufelskreis ankommen! Die ursächliche Schuld liegt doch beim Auftraggeber oder bei Henne und Ei. Auch die "hübsche" Auftraggeberin darf nicht aus der Verantwortung fallen, nur weil sie so "lieblich" über ihre Fahrlässigkeit hinweg blinzeln kann und ordentlich Rendite dabei macht!

Das System Mensch ist einfach nur noch krank!

Es wandern die Schwachen den Starken, (den Ignoranten) in den Rachen!

...in Gedenken an die Hebammen und ihrem Berufsniedergang... und viele andere kreative HELFER...

Ingo

... ich geh mal k.....!