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Ein interessantes Urteil beim OLG Koblenz

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Heute hat das OLG Koblenz ein sehr interessantes Urteil gefällt das sicherlich für viele von uns nicht ganz unwichtig ist.

Hier geht es zum Link: -KLICK-

Ich persönlich finde den Absatz "Ob der Nagel vor oder nach Montage der neuen Außenlampe in die Wand geschlagen wurde, ist streitig." sehr bemerkenswert, denn er impliziert eine eher langjährige Haftung für Schäden auch bei kleinen Freundschaftsdiensten.
50 ANTWORTEN 50

samjones
Alter Hase
Wenn man das so liest, hat man "Angst" mal einen Bekannten, Freund, Nachbarn zu fragen, ob der einem eine Arbeit machen kann! Manno, es wird kompliziert in unseren Landen!

charly4ever
Bronzemitglied
ich habe es schon einmal geschrieben: er muß beweisen, daß er ordentlich gearbeitet hat punkt. das kann er nur indem er eine abnahme mit protokoll schreibt und sich diese gegenzeichnen läßt. traurig aber wahr.
ich dachte immeer bei uns bist du solange unschuldig bis deine schuld bewiesen ist? gilt das nur im strafrecht?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
charly4ever:
...ich dachte immeer bei uns bist du solange unschuldig bis deine schuld bewiesen ist? gilt das nur im strafrecht?

in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten. Im Zivilrecht gibt es aber nur einen Beklagten, keinen Angeklagten 😉
Eine Unschuldsvermutung wäre auch unsinnig, dieweil ja Einer den Anderen verklagt, somit also beschuldigt.

pflymli
Ehemaliges Mitglied
@alle

ich persönlich finde diese Diskussion äußerst eloquent und hilfreich!

zeigt sie doch auf, wie "bescheuert" wir Menschen (mich eingeschlossen) mittlerweile ticken und uns vor der Wahrheit verpissen und unsere Konsequenzen und Lebensverantwortungen verschieben.

Ich wäre erfreut darüber, wenn wir uns mal packen und das System wieder zurecht rücken, dass es Lebenswert bleibt ohne diesen Prestigeschwachsinn und den Konkurrenzgedanken. Höhere Primaten hätten das ja eigentlich nicht nötig. Vor allem für unsere Kinder und Kindeskinder. Wenn man sich diese Spirale besieht und den Entwicklungspunkt unseres Zeitgeistes, wird es ja regelrecht unerträglich und untragbar für sie.

Siehst Du Linus, was Du anrichtest mit Deinem Threat!

und das finde ich wichtig!!!!!

Wünsch euch allen ein erfahrungsreiches Wochenende.

Ist der Tag nicht Dein Freund, ist er Dein Lehrer!

Gruß, Ingo

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
pflymli:
@alle

ich persönlich finde diese Diskussion äußerst eloquent und hilfreich!

zeigt sie doch auf, wie "bescheuert" wir Menschen (mich eingeschlossen) mittlerweile ticken und uns vor der Wahrheit verpissen und unsere Konsequenzen und Lebensverantwortungen verschieben.

Ich wäre erfreut darüber, wenn wir uns mal packen und das System wieder zurecht rücken, dass es Lebenswert bleibt ohne diesen Prestigeschwachsinn und den Konkurrenzgedanken. Höhere Primaten hätten das ja eigentlich nicht nötig. Vor allem für unsere Kinder und Kindeskinder. Wenn man sich diese Spirale besieht und den Entwicklungspunkt unseres Zeitgeistes, wird es ja regelrecht unerträglich und untragbar für sie.

Siehst Du Linus, was Du anrichtest mit Deinem Threat!

und das finde ich wichtig!!!!!

Wünsch euch allen ein erfahrungsreiches Wochenende.

Ist der Tag nicht Dein Freund, ist er Dein Lehrer!

Gruß, Ingo



- K.L.I.C.K -

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Nachbarschaftshilfe ist unheimlich wichtig. Man sollte aber unbedingt ehrlich miteinander sein. Fragen ob der andere es auch kann, bzw. sagen ob man es kann. Im Notfall auch sagen, dass man es versucht, aber kein Erfolgsversprechen geben kann.
Ich habe selber eine tolle und hilfsbereite Nachbarschaft. Wir ergänzen uns gut, sind aber auch immer aufrichtig zueinander. Wenn beide was nicht richtig können tüfteln wir gemeinsam oder holen uns, wenn es heikel ist, lieber fachliche Hilfe.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
kochzeit:
Nachbarschaftshilfe ist unheimlich wichtig. Man sollte aber unbedingt ehrlich miteinander sein. Fragen ob der andere es auch kann, bzw. sagen ob man es kann. Im Notfall auch sagen, dass man es versucht, aber kein Erfolgsversprechen geben kann.
Ich habe selber eine tolle und hilfsbereite Nachbarschaft. Wir ergänzen uns gut, sind aber auch immer aufrichtig zueinander. Wenn beide was nicht richtig können tüfteln wir gemeinsam oder holen uns, wenn es heikel ist, lieber fachliche Hilfe.


Wenn ich so die letzten Post zu diesem Thema lese, dann bekomme ich den Eindruck, dass wohl das Wesentliche aus dem Eingangspost auf dem Wege bis hierher abhanden gekommen ist. Nachbarschaftshilfe ist somit gemeinhin nicht problematisch, es sei denn, der Helfende versucht sich an einer Sache, OHNE dafür die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu besitzen UND gefährdet mit seinem Handeln einen anderen an Leib, Leben und dessen Besitzstand. Nur darum geht es, vor der Hilfeausführung, den Sachverstand walten zu lassen und wenn man keinen solchen besitzt, den Hilfesuchenden darüber in Kenntnis zu setzen. Zwei Drähte anschließen kann offensichtlich jeder, so glaubt es fast jeder. Hat jeder aber auch den Sachverstand, die Ausführung seiner Arbeit nach deren Beendigung mit allen Konsequenzen zu überprüfen? Im Zweifelsfalle nicht.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Es ist einfach unverschämt, den unentgeltlichen Helfer zu verklagen! Dazu fällt mir aber absolut nichts mehr ein!!!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ekaat:
Es ist einfach unverschämt, den unentgeltlichen Helfer zu verklagen! Dazu fällt mir aber absolut nichts mehr ein!!!


Nein Ekaat, ist es wirklich nicht, wenn man die Voraussetzungen berücksichtigt, unter denen der Vorgang stattgefunden hat. Helfer müssen wissen, was sie tun und sich über ihr Handeln im Klaren sein. Ich hab' vielleicht vor mehr als 45 Jahren eine längere Ausbildung bei der Bundeswehr zum Sanitäter bekommen. Da war das schon Thema, dass man für falsche Hilfemaßnahmen belangt werden konnte.

Übrigens, das Ausmaß ist noch viel größer, als es in dem Urteil zum Ausdruck kommt. Kommt der Empfänger eines Geschenkes durch dasselbe zu Schaden, dann kann der Beschenkte den Schenkenden haftbar machen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
...wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja, aber die müssen erst mal erfüllt sein, und das ist nicht so ganz einfach. Helfer müssen eben nicht wissen, was sie tun (hört sich komisch an); Mensch in Not, zugreifen und hinterher fragen, was richtig war. Das ist die Devise. Da liegt einer und pfeift gewissermaßen auf dem letzen Loch, ist kurz vor dem Abnibbeln. Zugucken, bis der Notarzt kommt und der Arme kaputt ist? Oder etwas versuchen, was vielleicht hilft, oder vieleicht auch nicht? Das ist der Grundsatz der Gesetzgebung: Helfen, ohne Angst, etwas falsch zu machen. Es gibt keinen Regreß bei Nothilfe! Dem Himmel und dem Gesetzgeber sei Dank!!