@JoergCBist du dir da sicher, dass die Satzung entsprechend geändert wurde ?
Bin nicht aus München, nicht mal aus Bayern, aber per Google findet sich zum Thema München und Schneeräumen u.a. ein Bericht, welcher besagt, dass die Stadt ihre Bürger (nur erneut) an die per se bestehenden Verpflichtung zum Schneeräumen erinnert.
Eine Meldung bezüglich einer Änderung findet sich (zumindest auf die Schnelle) nicht.
Auf folgender Seite der Stadt München geht es um den Winterdienst:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stad...sanlieger.htmlIm Kerngebiet der Stadt übernimmt demnach die Stadt die Reinigung der Straßen und Wege, inkl. dem Winterdienst, und erhebt dafür von den betreffenden Grundstückseigentümern eine entsprechende Gebühr.
In den anderen Teilen und den Randgebieten der Stadt seien die Grundstückseigner selber für die Reinigung des Gehweges und der anliegenden Straßenhälfte verantwortlich.
Allerdings findet sich im direktem Anschluß an die obige Reinigungsverpflichtung eine Extra-Passage zum Thema Schnee.
Demnach muss der Grundstückseigentümer nur den Gehweg, die Strassenrinne und evtl. vorhandene Gullis von Eis und Schnee befreien.
Sollte kein Gehweg vorhanden sein, sei für Fußgänger ersatzweise ein Streifen der Straße von Schnee freizuräumen.
Die Tatsache, dass es in Bezug auf den Winter eine Extra-Passage gibt, bedeutet meiner Meinung nach, dass sich die Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Reinigung der Straßenhälfte nur auf nicht-winterliche Verhältnisse bezieht, und daher nicht auf Schnee und Eis.
Zudem wäre die Formulierung, dass wenn kein Gehweg vorhanden sei, ersatzweise ein schmaler Streifen der Straße freizuräumen ist, unnütz, wenn die Verpflichtung zur Räumung der halben Straße sowieso gegeben wäre.
Meine Vermutung wäre, dass deine Schwiegermutter das "Erinnerungsschreiben" der Stadt bekommen und dieses missverstanden hat.
Ich würde an deiner Stelle mal bei der entsprechenden Stelle der Stadt München anrufen und nachfragen, ob es tatsächlich eine Änderung gab.
Edit:
Wo sollte man auch den ganzen Schnee von Gehwegen UND Straßenhälfte hinschieben ?
Zum Nachbarn gegenüber / nebenan, oder aufs eigene Grundstück ?
So eine Straßenräumung durch die Bürger wäre nicht durchführbar.