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Mauer an Grundstücksgrenze?

Leondriver20
Alter Hase
Hallo,
ich hätte eine kurze Frage und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt. ich würde mir gerne im Garten eine kleine Terrasse bauen. Diese soll am Zaun bis zum Zaun des Nachbargrundstückes reichen. Dort ist aktuell ein Maschendrahtzaun und eine Hecke. Ich würde die Hecke gerne wegreißen (diese ist auf meinem Grundstück) und einen selbstgemauerten Grill, sowie links u rechts vom Grill eine Mauer aus alten gebrannten Ziegeln hochziehen. Jetzt meine Frage ob ich da Probleme kriegen könnte? Die Mauer soll nicht höher wie ca 150-180cm werden u der Grill mit Abzug ca 200-250cm.
8 ANTWORTEN 8

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Servus Leondriver,

da gibt es von Bundesland zu Bundesland und auch zum Teil von Gemeinde zu Gemeinde Unterschiede.

Meines Wissens ist die Bauhöhe bis 1,8m bundesweit Genehmigungsfrei, wobei hier eine Bauanzeige vonnöten ist.

Sprich auf jeden Fall mit deinem Nachbarn und lass dir eine Einverständniserklärung unterschreiben, nicht dass es hinterher heißt: das habe ich nie gesagt... 😉

Mit dieser Einverständniserklärung kannst du dann beim örtlichen Bauamt vorstellig werden.

Viel Erfolg!

Leondriver20
Alter Hase
ok danke erstmal. da stellt sich gleich die nächste frage. meine Nachbarin ist schon relativ alt. was passiert wenn sie irgendwann mal nicht mehr ist u das haus verkauft wird? kann der kommende nachbar dann evtl Probleme machen?

Hazett
Silbermitglied
wie oben schon beschrieben, eine schriftliche Genehmigung vom Nachbarn ist unerlässlich,
gilt auch für den eventuellen Nachfolger ! ( sogenannter Baubestand )
Was Problematisch sein könnt, ist der Grill in unmittelbarer Nähe zum Nachbarn,
hier kann es berechtigte Einwände geben wegen der Qualmbelästigung, wenn
dieser dem Nachbarn ins Wohnzimmer weht ! also eine romantische Sitzgruppe OK,
aber stationären Grill an der Grenze.. NO !... besser flexibel bleiben !
Gruss.....

Thorsten2501
Alter Hase
Schau mal in deine Landesbauordnung. Mein neuer Zaun war so hoch wie der alte und ich habe keine Genehmigung etc gebraucht.

Leondriver20
Alter Hase
hm mit dem grill hab ich mir gedacht, wobei ich relativ viel abstand zu deren Wohnhaus habe. anbei mal zwei bilder. auf bild 1 seht ihr den garten der Nachbarn, das haus befindet sich links oben, nicht im Bild.
der grill soll an die hecke von Bild 2. also relativ weit weg. Es soll ein Grillkamin werden. Grillen würde ich nur Bratwürste, für den Rest will ich Gasgrill, und in lauen Abenden wenn wir draussen sitzen sollten evtl ein bisschen noch mit Holz heizen.

Hintergrund ist einfach der das wenn es auf der Dachterrasse relativ windig ist, dort unten im Garten noch relativ angenehm ist da der Bereich durch die Hecken auf der Westseite geschützt ist.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Dann sollte das mit dem Grill kein Problem sein.

Du kennst sicherlich die bei Dir herrschenden Hauptwindrichtungen und ob hierbei eine Belästigung möglich ist oder eben nicht.

Ich baue meinen Grill und den Ofen auch an der Grundstücksgrenze - jedoch "Windgünstig" - sprich, der Rauch zieht nicht an die Nachbarshäuser sondern daran vorbei.

Eine Genehmigung vom Nachbarn brauche ich übrigens nicht, da ein Weg dazwischen liegt 😉

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
In Niedersachsen ist alles über 1,2m Höhe ein Bauwerk und somit genehmigungspflichtig. Dies gilt nicht für Zäune, auch wenn diese lichtdicht sind.
Sei vorsichtig mit einer Voranfrage, auch die kann kostenpflichtig sein.
Meine Eltern bauten ein Haus, und rechts und links an der Garageneinfahrt waren gemauerte Pfosten, die nicht in der genehmigten Bauzeichnung vorhanden waren. ohne Krone waren diese genau 1,2m hoch. Mit Krone 1,25m und somit genehmigungspflichtig. Vater entfernte die Krone und eine Lage Ziegel und danach war die Welt wieder in Ordnung.

Hazett
Silbermitglied
richtig schöne Ecke ist das...und viele echte Schattenspender .... muttu aufpassen, das Dir nicht die Füchse die Hühnchen vom Grill klauen !
Gruss.....