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am 02-07-2012 20:26
am 03-07-2012 9:58
am 03-07-2012 10:00
Heinz vom Haff:
es klingt nicht komisch und ist es auch nicht.
Eine Schenkung kann an Bedingungen geknüpft werden, nicht aber die Nutzung der geschenkten Sache.
Das Heer der Hausjustitiare sollte sich das vielleicht nochmal ansehen.
Im Moment sind wir ja noch ein überschaubarer Haufen, aber irgendwann wird jemand mit dem BGB und sonstwas winken und dann ist Schluss mit lustig, und Schluss mit Tests.
Wenn man weiss, dass 117-1=116 ist, hat man sich schon für den Test qualifiziert. Niemand (und Bosch erst recht nicht) wird einem Unbekannten ein Produkt aus der 0-Serie zum Test anbieten. Das Risiko ist vergleichbar mit dem, wenn man nachts mit einem Rucksack voller Fleischabfälle durch den oberen Nil schwimmt.
Mir ist schon klar, dass man mit dieser Klausel die "Jäger" abschrecken möchte - aber gerade die wird es mittelfristig nicht abschrecken.
So würde ich es machen:
Du testet das Gerät XY-PRB-500, das Gerät bleibt Eigentum der Bosch AG und wird am x.x. abgeholt.
Als Dank für Deine Testarbeit kannst Du Dir unter folgenden Geräten eines aussuchen.
Vorteil 1: keine rechtlichen Unklarheiten
Vorteil 2: jemand, der schon einen PBSa hat, würde sich zum Test des PBAb aus "moralischen Gründen" nicht melden oder weil er schon ein ähnliches Gerät hat. Tatsächlich wäre er aber der bestmögliche Tester.
Jetzt kann er testen, schickt dat Ding zurück und kann sich was anderes aussuchen.
Vorteil 3: bei teuren Geräten drängen sich die ester vermutlich - bei "billigen" halten sie sich zurück. Dabei ist ein Test gleich wertvoll - egal wie teuer das zu testende Gerät ist. Jetzt kriegt jeder die gleiche Belohnung.
keine Misverständnisse, keine offenen Fragen, keine schrägen Blicke
am 03-07-2012 10:13
galjuergen:
Hmm.. ist da etwas in den Teilnahme-/Vertragsbedingungen geändert worden?
In folgenden Fällen wurde doch ein Austausch eines defekten Testgerätes durchgeführt:
http://www.1-2-do.com/forum/showthread.php?t=4757&highlight=test+produkt+garantie
http://www.1-2-do.com/forum/garantie-auf-testgeraete-thema-3848.html
Oder war das in diesen Fällen ein Austausch auf Kulanz?
edit: natürlich möchte ich meine testprodukte auch nicht hergeben 🙂 ich bewerbe mich ja nicht für Produkttests, obwohl ich das Gerät dann nicht gebrauchen kann...
am 03-07-2012 10:58
am 03-07-2012 11:04
galjuergen:
das wäre aber für bosch dann um einiges teurer:Fazit: ich denke, dass die derzeitige lösung schon in ordnung ist... außerdem gibt es ja immer mehr als 75 bewerber - da haben die verantwortlichen auch die möglichkeit die tester auszusuchen!! sicher mag es vielleicht etwas komisch sein, wenn man für den test der pbd-40 ein produkt erhält, welches dreimal so teuer ist, als der trio, aber man kann ja nicht alles vereinheitlichen oder???
- müsste bosch 2 neue geräte aussenden
- müsste bosch evtl. die kosten für die rücksendung übernehmen
- hätte bosch dann einen haufen gebrauchter testgeräte herumliegen, dafür müssen sie zusätzlich neue produkte aussenden
am 03-07-2012 11:14
galjuergen:
Hmm.. ist da etwas in den Teilnahme-/Vertragsbedingungen geändert worden?
In folgenden Fällen wurde doch ein Austausch eines defekten Testgerätes durchgeführt:
http://www.1-2-do.com/forum/showthread.php?t=4757&highlight=test+produkt+garantie
http://www.1-2-do.com/forum/garantie-auf-testgeraete-thema-3848.html
Oder war das in diesen Fällen ein Austausch auf Kulanz?
edit: natürlich möchte ich meine testprodukte auch nicht hergeben 🙂 ich bewerbe mich ja nicht für Produkttests, obwohl ich das Gerät dann nicht gebrauchen kann...
am 03-07-2012 11:18
am 03-07-2012 11:18
am 03-07-2012 11:19
am 03-07-2012 11:33
Ruedi1952:
Mit den Beschränkungen von Bosch kann ich gut leben, aktzeptiere sie ohne wenn und aber. Wenn man ein Gerät für lau bekommt ist es für mich kein Problem den AGB zuzustimmen.