Werkzeuge für Heim & Garten
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Weitergabe des PPR 250.....?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
hatte mich für den produkttest des ppr 250 beworben, wurde aber leider nicht ausgewählt. gibt es jemanden, der das gerät weitergeben mag (sofern das die regeln zulassen), da ich ja auch noch meine wände zu streichen habe?!
35 ANTWORTEN 35

Thorsten2501
Alter Hase
naja ich hab ja auch das eine oder andere Testgerät daheim stehen. Wie Ricc schon sagt kam es für mich nie in Frage die Geräte zu veräußern oder weiterzugeben. Verleihen oder Helfen bei Freunden natürlich immer (sofern sie sich damit auskennen und die Werkzeuge gut behandeln). Ob das jetzt Bosch oder ich der Eigentümer bin stört mich nicht. ich glaube auch nicht, dass es eines Tages heißt...zurück mit dem Gerät. Und wenn es doch so wäre? Hast ja keinen Nachteil davon. Ich glaube auch nicht dass Bosch ein gesteigertes Interessa hat meine Kreissäge und die Kappsäge z.B. zurück zu fordern. Die sind inzwischen in einem gebrauchten Zustand und liegen deutlich unterm Neuwert.

Wenn du das PPR nicht mehr willst, nehm ichs emoticon.wink_smile.title Porto zahl ich dir...dann wird mein Windfang doch nochmal gestrichen.

Ich verstehe die Hintergründe von Bosch, ich versteh auch die Argumente von dir. Aber einen wirklichen Nachteil hast du davon doch eigentlich nicht? Wobei ich dir Recht geben muss... es gibt ja nichts was es nicht gibt

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Heinz vom Haff:
es klingt nicht komisch und ist es auch nicht.

Eine Schenkung kann an Bedingungen geknüpft werden, nicht aber die Nutzung der geschenkten Sache.
Das Heer der Hausjustitiare sollte sich das vielleicht nochmal ansehen.

Im Moment sind wir ja noch ein überschaubarer Haufen, aber irgendwann wird jemand mit dem BGB und sonstwas winken und dann ist Schluss mit lustig, und Schluss mit Tests.

Wenn man weiss, dass 117-1=116 ist, hat man sich schon für den Test qualifiziert. Niemand (und Bosch erst recht nicht) wird einem Unbekannten ein Produkt aus der 0-Serie zum Test anbieten. Das Risiko ist vergleichbar mit dem, wenn man nachts mit einem Rucksack voller Fleischabfälle durch den oberen Nil schwimmt.

Mir ist schon klar, dass man mit dieser Klausel die "Jäger" abschrecken möchte - aber gerade die wird es mittelfristig nicht abschrecken.

So würde ich es machen:

Du testet das Gerät XY-PRB-500, das Gerät bleibt Eigentum der Bosch AG und wird am x.x. abgeholt.
Als Dank für Deine Testarbeit kannst Du Dir unter folgenden Geräten eines aussuchen.

Vorteil 1: keine rechtlichen Unklarheiten
Vorteil 2: jemand, der schon einen PBSa hat, würde sich zum Test des PBAb aus "moralischen Gründen" nicht melden oder weil er schon ein ähnliches Gerät hat. Tatsächlich wäre er aber der bestmögliche Tester.
Jetzt kann er testen, schickt dat Ding zurück und kann sich was anderes aussuchen.
Vorteil 3: bei teuren Geräten drängen sich die ester vermutlich - bei "billigen" halten sie sich zurück. Dabei ist ein Test gleich wertvoll - egal wie teuer das zu testende Gerät ist. Jetzt kriegt jeder die gleiche Belohnung.

keine Misverständnisse, keine offenen Fragen, keine schrägen Blicke

das wäre aber für bosch dann um einiges teurer:

  • müsste bosch 2 neue geräte aussenden
  • müsste bosch evtl. die kosten für die rücksendung übernehmen
  • hätte bosch dann einen haufen gebrauchter testgeräte herumliegen, dafür müssen sie zusätzlich neue produkte aussenden
Fazit: ich denke, dass die derzeitige lösung schon in ordnung ist... außerdem gibt es ja immer mehr als 75 bewerber - da haben die verantwortlichen auch die möglichkeit die tester auszusuchen!! sicher mag es vielleicht etwas komisch sein, wenn man für den test der pbd-40 ein produkt erhält, welches dreimal so teuer ist, als der trio, aber man kann ja nicht alles vereinheitlichen oder???

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
galjuergen:
Hmm.. ist da etwas in den Teilnahme-/Vertragsbedingungen geändert worden?

In folgenden Fällen wurde doch ein Austausch eines defekten Testgerätes durchgeführt:
http://www.1-2-do.com/forum/showthread.php?t=4757&highlight=test+produkt+garantie
http://www.1-2-do.com/forum/garantie-auf-testgeraete-thema-3848.html

Oder war das in diesen Fällen ein Austausch auf Kulanz?

edit: natürlich möchte ich meine testprodukte auch nicht hergeben 🙂 ich bewerbe mich ja nicht für Produkttests, obwohl ich das Gerät dann nicht gebrauchen kann...


Garantie hast Du natürlich auf Dein Testgerät. Allerdings könntest Du beim Weitergeben keine Kaufquittung dazu legen. Du hast ja keine. Was Du hast, ist der Lieferschein (und sonstiges Papier) den Du mit dem Testgerät bekommen hast. Damit kannst Du Dich hier im Falle eines Falles natürlich melden und bekommst auch Deine Garantieleistung. Das kannst aber eben nur Du und kein anderer. Darum gilt nicht die normal übliche Herstellergarantie.

Ich hoffe, ich habe das jetzt richtig formuliert 😉


Edit: Offensichtlich nicht richtig formuliert. Bitte den Beitrag von Susanne beachten.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hm, ich finde die Bedingungen jetzt nicht so schlimm.

Dass man ein Gerät nicht verkaufen darf, finde ich sehr ok.

Dass man es nicht verschenken darf auch. So wird eben verhindert, dass Geräte in irgendeinem rechtlichen Status durch die Welt wabern und eventueller Ärger damit auf Bosch oder den Verschenker zurückfällt. Ich würde eigentlich auch kein Werkzeug verschenken. Es sei denn, ich habe schon zwei davon. Auch wenn meine nächste Renovierung erst in 10 Jahren ansteht, lasse ich doch das Gerät im Fundus.

Wenn jemand das Gerät loswerden möchte, kann er es ja als Dauerleihgabe deklarieren ;).

Ist das Gerät wirklich nicht mein Eigentum? Bosch sagt ja, dass ich es behalten darf. Bedeutet das nicht, dass es jetzt meins ist? Und die Bedingung, der ich zugestimmt habe ist eben, dass ich es nicht verschenken und verkaufen darf. Es wird nicht gesagt, das Gerät wird bei mir stehen gelassen.

Wie auch immer, ich freue mich sehr über mein PFS und werde es Freunden und Familie gerne ausleihen :).

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Update:
Mein Verständnisproblem ist mit Bosch geklärt und somit geht mein Testgerät heute als Leihgabe zu Sandro bzw. seinem Kindergartenprojekt ...



galjuergen:
das wäre aber für bosch dann um einiges teurer:


  • müsste bosch 2 neue geräte aussenden
  • müsste bosch evtl. die kosten für die rücksendung übernehmen
  • hätte bosch dann einen haufen gebrauchter testgeräte herumliegen, dafür müssen sie zusätzlich neue produkte aussenden
Fazit: ich denke, dass die derzeitige lösung schon in ordnung ist... außerdem gibt es ja immer mehr als 75 bewerber - da haben die verantwortlichen auch die möglichkeit die tester auszusuchen!! sicher mag es vielleicht etwas komisch sein, wenn man für den test der pbd-40 ein produkt erhält, welches dreimal so teuer ist, als der trio, aber man kann ja nicht alles vereinheitlichen oder???




Eine grundsätzliche Thematik bei diesen Produkttests sollte (wird auch nicht!) der Preis sein! Ich glaube auch nicht, dass eine Lösung wie von HvH vorgeschlagen überhaupt teurer wäre ...

... die Testgeräte könnten als Vorführprodukte in den Baumärkten und auf den Roadshows genutzt werden ...
... oder sie werden für 50% des Neupreises hier auf 1-2-do angeboten/verkauft
... die Tester erhalten einen Gutschein für den Bosch Webshop im gleichen Wert wie das Testgerät, diese Gutscheine könnten z.Bsp. auch gespart/gesammelt werden ...
... usw.

Die Grundsätzliche Idee von HvH ist sehr gut denn vermutlich würden die Testergebnisse (und damit wichtige Informationen) besser und damit wertvoller.

Also ich halte die Idee zumindest mal für "andenkenswert" ...

Susanne
Goldmitglied
galjuergen:
Hmm.. ist da etwas in den Teilnahme-/Vertragsbedingungen geändert worden?

In folgenden Fällen wurde doch ein Austausch eines defekten Testgerätes durchgeführt:
http://www.1-2-do.com/forum/showthread.php?t=4757&highlight=test+produkt+garantie
http://www.1-2-do.com/forum/garantie-auf-testgeraete-thema-3848.html

Oder war das in diesen Fällen ein Austausch auf Kulanz?

edit: natürlich möchte ich meine testprodukte auch nicht hergeben 🙂 ich bewerbe mich ja nicht für Produkttests, obwohl ich das Gerät dann nicht gebrauchen kann...


Hallo galjuergen,

dass die Gewährleistung bei Testprodukten ausgeschlossen ist, ist eine reine Vorsichtsmaßnahme. Bei Problemen sprecht uns bitte direkt an, dann helfen wir sofort. Wie Ihr ja seht! 🙂

Viele Grüße

Susanne

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ich finde es gut, wie es ist.

Was hier beschrieben wurde finde ich alles viel zu umständlich. Vielleicht bin ich einfach noch nicht oft genug auf die Nase gefallen. Hoffentlich bleibt es für mich dabei.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Wenn jemand Hilfe braucht, so wie jetzt mit der Maleraktion und ich habe solch ein Gerät bei mir rumstehen, dann leihe ich es selbstverständlich aus.

Wenn dann bei der Aktion was kaputtgeht, was ja immer mal vorkommen kann, wird Bosch uns bestimmt nicht im Regen stehen lassen.

Ruedi1952
Alter Hase
Linus deine Argumentation verstehe ich aber möchte mich weiter dazu nicht äußern.
Ich mache gerne Test und bewerbe mich auch nur wenn ich im nachhinein weiter dafür eine Verwendung habe.
Mit den Beschränkungen von Bosch kann ich gut leben, aktzeptiere sie ohne wenn und aber. Wenn man ein Gerät für lau bekommt ist es für mich kein Problem den AGB zuzustimmen.
Meine Frau hat einen Philips Staubsauger Power Pro Animal Care zum Testen bekommen den wir jetzt behalten aber sie muß 110€ dann bezahlen statt 199,99€ bei Amazon.
In den Papierunterlagen zu dem Akkuschrauber stand das der Lieferschein die Bestätigung für einen evuentuellen Garantieanspruch ist.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ruedi1952:
Mit den Beschränkungen von Bosch kann ich gut leben, aktzeptiere sie ohne wenn und aber. Wenn man ein Gerät für lau bekommt ist es für mich kein Problem den AGB zuzustimmen.



Das Thema ist ja auch erledigt!

Besitz und Eigentum sind für mich zwei Paar Schuhe, ich bin in diesen Dingen halt "komisch" ... emoticon.embaressed_smile.title