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Weitergabe des PPR 250.....?

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
hatte mich für den produkttest des ppr 250 beworben, wurde aber leider nicht ausgewählt. gibt es jemanden, der das gerät weitergeben mag (sofern das die regeln zulassen), da ich ja auch noch meine wände zu streichen habe?!
35 ANTWORTEN 35

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ok. Linus hatte aberauch große Fragezeichen auf dem Kopf bzw. in seinem Beitrag 🙂

Susanne
Goldmitglied
Hallo zusammen,

dass Testgeräte nicht veräußert oder verschenkt werden dürfen, hat verschiedene Gründe, die Ricc auch schon weitestgehend genannt hat.
Außerdem ist es ja nicht ausgeschlossen, dass wir Geräte testen, bevor sie in den Handel kommen. Dass diese Testgeräte, die Ihr exklusiv testen dürft, dann nicht weitergegeben werden dürfen, leuchtet sicherlich ein.
Außerdem haben die Geräte keine Herstellergarantie, was eine Weitergabe oder einen Verkauf für alle Beteiligten im Schadensfall unangenehm oder wenigstens mühsam machen könnte.

Es spricht allerdings aus unserer Sicht nichts dagegen, Testgeräte innerhalb der Community zu verleihen, zu tauschen oder weiterzureichen.
Auf diese Weise haben wir übrigens auch schon sehr schöne und differenzierte Testberichte erhalten, bei denen dann verschiedene Anwendungen getestet werden konnten.
Wenn Ihr uns über solche Aktionen allerdings am besten kurz Nachricht gebt, dann seid Ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Viele Grüße
Susanne

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@ ricc

ich meinte tatsächlich die schnitzeljagd


@ bigh72

dnke für den link



@susanne

finde deine idee/ einstellung gut, vielleicht könnte man sowas ja einführen mit der auflage, dass der vorübergehende bzw neue besitzer verpflichtet ist, auch einen testbericht zu schreiben. hätte den vorteil, dass man mit einer gewissen anzahl von geräten mehr testberichte erhält

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ricc:
Ok. Linus hatte aberauch große Fragezeichen auf dem Kopf bzw. in seinem Beitrag 🙂



Ehrlich gesagt habe ich diese Fragezeichen immer noch ... 😞

Ich gebe zu die Teilnahmebedingungen VOR DEM BESTÄTIGEN der Bewerbung nicht gelesen zu haben. Natürlich hätte ich mich trotzdem beworben denn mein Homeoffice bedurfte DRINGEND einer neuen Farbe (von Nikotingelb auf Polarweiss) und dieser Produkttest hat mir wichtige Kaufentscheidungen offenbart ...

... allerdings wäre mir dann auch bewußt gewesen, dass ich den WALLPaint zurücksende, denn ehrlich gesagt möchte ich keine Dinge in meinem Haus haben die mir nicht gehören bzw. über deren Verbleib ich Dritten (und dabei ist es egal das ich ein großer BOSCH-Fan bin!) Rechenschaft ablegen muss ...

Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte nicht meckern, motzen o.w.a.i. und vor allem nicht den WALLPaint verkaufen, weder jetzt noch später, aber bei dem Satz "Natürlich könnt Ihr das Gerät nach dem Test behalten" bin ich von einer Eigentumsübertragung ausgegangen und nicht von einer Dauerleihgabe. Ich habe auch kein Problem damit diesen Eigentumsübergang zeitlich von bestimmten Kriterien abhängig zu machen, z.Bsp. mittels einer Formulierung ähnlich wie "... darf bis zur Markteinführung weder verschenkt noch verkauft werden ...", aber eine dauerhafte Leihgabe mag ich nicht haben.

Ich wollte morgen meinen WALLPaint an Sandro schicken damit der sein Kindergarten-Projekt durchziehen kann, aber ich werde heute Nacht ernsthaft darüber nachdenken ihn besser an Bosch zu senden um mich dieses Obligo`s zu entledigen. 😞

Ich weiß, klingt komisch und vermutlich bin ich es auch ...

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Verstehe was du damit sagen willst, aber mir macht das nichts aus. Das muss aber jeder für sich entscheiden.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Im gewissen Sinne verstehe ich das auch. Wiederum verstehe ich auch Bosch und würde meine Geräte nicht weggeben. Ich bewerbe mich nur da, wo ich auch Verwendung dafür habe. Darum erübrigt sich für mich jeglicher Gedanke über Weitergabe oder Verkauf.

Heinz_vom_Haff
Ehemaliges Mitglied
Linus1962:


Ich weiß, klingt komisch und vermutlich bin ich es auch ...


es klingt nicht komisch und ist es auch nicht.

Eine Schenkung kann an Bedingungen geknüpft werden, nicht aber die Nutzung der geschenkten Sache.
Das Heer der Hausjustitiare sollte sich das vielleicht nochmal ansehen.

Im Moment sind wir ja noch ein überschaubarer Haufen, aber irgendwann wird jemand mit dem BGB und sonstwas winken und dann ist Schluss mit lustig, und Schluss mit Tests.

Wenn man weiss, dass 117-1=116 ist, hat man sich schon für den Test qualifiziert. Niemand (und Bosch erst recht nicht) wird einem Unbekannten ein Produkt aus der 0-Serie zum Test anbieten. Das Risiko ist vergleichbar mit dem, wenn man nachts mit einem Rucksack voller Fleischabfälle durch den oberen Nil schwimmt.

Mir ist schon klar, dass man mit dieser Klausel die "Jäger" abschrecken möchte - aber gerade die wird es mittelfristig nicht abschrecken.

So würde ich es machen:

Du testet das Gerät XY-PRB-500, das Gerät bleibt Eigentum der Bosch AG und wird am x.x. abgeholt.
Als Dank für Deine Testarbeit kannst Du Dir unter folgenden Geräten eines aussuchen.

Vorteil 1: keine rechtlichen Unklarheiten
Vorteil 2: jemand, der schon einen PBSa hat, würde sich zum Test des PBAb aus "moralischen Gründen" nicht melden oder weil er schon ein ähnliches Gerät hat. Tatsächlich wäre er aber der bestmögliche Tester.
Jetzt kann er testen, schickt dat Ding zurück und kann sich was anderes aussuchen.
Vorteil 3: bei teuren Geräten drängen sich die ester vermutlich - bei "billigen" halten sie sich zurück. Dabei ist ein Test gleich wertvoll - egal wie teuer das zu testende Gerät ist. Jetzt kriegt jeder die gleiche Belohnung.

keine Misverständnisse, keine offenen Fragen, keine schrägen Blicke

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ricc:
Im gewissen Sinne verstehe ich das auch. Wiederum verstehe ich auch Bosch und würde meine Geräte nicht weggeben. Ich bewerbe mich nur da, wo ich auch Verwendung dafür habe. Darum erübrigt sich für mich jeglicher Gedanke über Weitergabe oder Verkauf.



... darum geht es mir ja auch nicht (er sieht ja auch sehr gut aus in dem Regal voller Boschkoffer und -geräte ... 🙂 ), aber in dem Regal soll "mein Eigen" stehen und nicht etwas von anderen.

Diese Nutzungsbedingungen haben letztlich ja auch einen rechtlichen Background.
*ichkonstruierenunmaleinenFASTunwahrscheinlichenfall*

Den PFS nutze ich in den nächsten Monaten um mein ganzen Heim mit neuer Farbe zu versorgen, dazu noch meine unmittelbare Nachbarschaft usw. usw.
Danach ist das Ding platt (hat ja auch viel geleistet) und ich entsorge den PFS.

In 3 Jahren kommt Bosch zu mir und fragt wo mein PFS ist. Blöderweise habe ich keinen Entsorgungsnachweis und die Rechtabteilung von Bosch fordert von mir entweder die Rückgabe des Gerätes oder den ursprünglichen Kaufpreis.

Einen Rechtstreit würde ich verlieren also zahle ich besser um die Kosten gering zu halten ...

Klingt komisch und höchst unwahrscheinlich, ist aber so.

Ich bin zwar kein Rechtsanwalt aber seit 26 Jahren GmbH Geschäftsführer und wenn ich von Pferden spreche die ich schon vor Apotheken kotzen gesehen habe, dann ist das kein Kalenderspruch sondern Lebenserfahrung ...

Die Argumente von Bosch (Susanne) sind mit völlig logisch und nachvollziehbar, wie gesagt, ich habe kein Problem damit, ich habe es nur nicht gewußt ...

Ruedi1952
Alter Hase
Ich habe mein Wall Paint verliehen und so wird der Test dann noch intenvisiert.
Die Erfahrungen gebe ich dann an euch hier noch weiter.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Susanne:
Hallo zusammen,
Außerdem haben die Geräte keine Herstellergarantie, was eine Weitergabe oder einen Verkauf für alle Beteiligten im Schadensfall unangenehm oder wenigstens mühsam machen könnte.

Hmm.. ist da etwas in den Teilnahme-/Vertragsbedingungen geändert worden?

In folgenden Fällen wurde doch ein Austausch eines defekten Testgerätes durchgeführt:
http://www.1-2-do.com/forum/showthread.php?t=4757&highlight=test+produkt+garantie
http://www.1-2-do.com/forum/garantie-auf-testgeraete-thema-3848.html

Oder war das in diesen Fällen ein Austausch auf Kulanz?

edit: natürlich möchte ich meine testprodukte auch nicht hergeben 🙂 ich bewerbe mich ja nicht für Produkttests, obwohl ich das Gerät dann nicht gebrauchen kann...