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am 21-02-2017 23:23
am 24-02-2017 18:31
am 24-02-2017 18:42
AxelSchumann:
Beim Brennholz ist wichtig das es im Kern weniger als 25% Feuchtigkeit hat, und nicht die Jahre.
Und zum Schornsteinfeger ist noch zu sagen:
Es muss unterschieden werden ob es um die hoheitlichen Tätigkeiten geht oder um die freien.
Die hoheitlichen Tätlichkeiten beziehen sich auf Abnahmen von Feuerstätten die Feuerstätten schau und die Verwaltung des Bezirkes im Amtsauftrag. Bei diesen Tätlichkeiten gibt es keine Wahl des Schornsteinfegers.
Bei den „ Freien „ Tätlichkeiten z.b. Kamin kehren oder die Messung der Heizung besteht die freie Wahl des Schornsteinfegers. Auch wenn dieser einen Schornsteinfegerbetrieb in der EU angemeldet haben muss.
Und die Schornsteinfeger arbeiten dürfen nur von ausgebildeten Facharbeitern in der BRD ausgeführt werden.
am 24-02-2017 18:44
am 24-02-2017 18:50
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am 25-02-2017 10:33
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