Der Warenkorb ist leer.
Gesamtpreis:
{{$shoppingCartCtrl.totalSum}} {{$shoppingCartCtrl.currency}}
inkl. MwSt. Versandinformationen
Der Warenkorb ist leer.
Gesamtpreis:
{{$shoppingCartCtrl.totalSum}} {{$shoppingCartCtrl.currency}}
inkl. MwSt. Versandinformationen
am 01-01-2021 14:34
am 01-01-2021 20:30
Im eigenen Garten ist das Abfeuern von Feuerwerk an Silvester nicht verboten. Gleiches gilt für den Balkon, die Terrasse oder die Hofeinfahrt: Dort können Böller und Raketen um Mitternacht gezündet werden – aber nur auf dem eigenen Grundstück, nicht auf der Straße.
Und aufgepasst: Diese Silvester-Regel gilt nicht für Gartenanlagen, die man sich als Eigentümergemeinschaft mit seinen Nachbarn teilt, sowie für einen separaten Garten wie ein Schrebergarten, die eigene Wiese oder Hütte, die nicht zum Wohn-Grundstück gehört; letztere Orte dürfen in Bayern zur Mitternacht ohnehin nur mit triftigem Grund wie der Versorgung von Tieren aufgesucht werden.
Überhaupt, betont das Landratsamt, seien diese Regeln nur die aus epidemiologischer Sicht relevanten. Darüber hinaus gilt auch noch das für Feuerwerke relevante Brandschutz- und Nachbarschaftsrecht.
Warum die Ausgangssperre, das Alkohol- und Böllerverbot im eigenen Garten nicht gelten, erklärt man im Dachauer Landratsamt so: Der Garten sei rein rechtlich Teil der Wohnung. Wenn man also um Mitternacht im Wohnzimmer anstoßen darf, soll man das auch im Garten dürfen.
am 02-01-2021 7:56
am 02-01-2021 11:31
am 02-01-2021 11:31
am 02-01-2021 14:05
am 02-01-2021 15:50
am 03-01-2021 9:55
am 06-01-2021 15:15
am 06-01-2021 23:06
am 10-01-2021 10:41