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Warte noch auf mein Zusatz AKKU von der WM Aktion

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo zusammen...

wie o.g warte ich nun schon seit gut 6 wochen auf den
Zusatzakku vom PSR14,4LI 2.
Hat irgend wer da schon was bekommen.
Oder wartet ihr auch noch.


danke für jede Antwort
18 ANTWORTEN 18

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo Albert,

ich habe das Problem an die passenden Mitarbeiter weitergeleitet. Bitte habe aber etwas Geduld, damit diese den Sachverhalt auch nachvollziehen können.

Vielen Dank
Björn

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
hi björn!

danke für deine mühe. mir ist die rechnung eigentlich egal, aber es geht mir um die garantie, dass ich bei bedarf ohne originalrechnung alleine dastehe und das gibt mir zu denken.

lg albert

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
hallo bosch fangemeinde!

habe soeben email von couponingportal erhalten:

Sehr geehrter Herr Prantner,
mit unserer heute zugesendeten Rechnungskopie, können Sie sich bei Ihrem Baumarkt gerne ein Rechnungs-Duplikat für Garantiefälle ausstellen lassen.

i.A. der Robert Bosch GmbH

für mich als kunde eine tolle nachricht, man schickt mit dem coupon die originalrechnung ein, wie es beim kauf der maschine im baumarkt erklärt wird um einen dritten akku gratis zu bekommen und nun muss man sich selbst um eine rechnungskopie kümmern obwohl man nichts falsch gemacht hat. möchte anmerken, dass wenn ich nicht nachträglich elektronisch (via net) um den akku angesucht hätte, hätte ich diesen nicht erhalten. ich habe mir vor diesem wochenende zwei winkelschleifer blau bestellt, hätte ich das mit der rechnung vorher gewusst, hätte ich makita gekauft, die ja ungefähr gleich teuer gewesen wären und wäre dort derartiges passiert hätte ich ja nichts verloren, wäre es nicht passiert bei makita hätte ich keinen nachteil. übrigens, zum baumarkt und retour ca. 40 kilometer = 1 stunde fahrtzeit + zeit die man im baumarkt benötigt.

wie läuft es denn bei einem garantiefall ab? wage keinen vergleich zu dem vorfall mit der rechnung ziehen, weiss ja gar nicht ob mir der baumarkt eine rechnungskopie (doppel) ausstellen wird oder nicht, kann ich erst in ein paar wochen sagen, da dauer ekg habe und es mir nicht sehr gut geht, werde aber so schnell wie möglich zum baumarkt fahren bzw. mich fahren lassen.

denkt mal darüber nach bzw. sollte bosch darüber nachdenken ob eine derartige vorgangsweise kundenfreundlich ist, bosch könnte ja garantiebescheinigung schicken, sie haben ja eine rechnungskopie (die sie elektronisch erhalten haben), wo der tag des kaufes und der typ der akkubohrmaschine angeführt ist, warum nicht? zuviel aufwand für einen noch kunden?

bin echt enttäuscht und bosch wird sicher nicht mehr so schnell gekauft, besser noname und wenns fuxt ab in den müll.

mfg albert


Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
liebe fangemeinde!
sehr geehrte fa. bosch!

war heute im baumarkt um mich zu erkundigen wie das nun weitergehen soll, wegen allfälliger garantieansprüche. ich erklärte der dame bei der information was vorgefallen war und als sie sich telefonisch erkundigte sagte sie mir, dass ohne originalrechnung kein garantieanspruch besteht. ich könnte ja morgen wiederkommen, denn da wäre ein boschmitarbeiter im markt. nachdem ich nicht wieder 40 kilometer fahren wollte (man darf die benötigte zeit nicht übersehen) blieb mir nichts anderes übrig als meine kopie der rechnung einzupacken und den baumarkt zu verlassen. zuhause suchte ich die tel.nr. der zentrale und rief dort an, erklärte den vorfall und wurde wie besprochen rückgerufen mit der zusicherung, dass ich den garantieanspruch nicht verlieren werde und sie werden gucken wie man das am besten macht und werden sich wieder bei mir melden, werden sehen was da rauskommen wird, bin aber zuversichtlich.

so, nun zur fa. bosch:

warum werden die verkäufer der fa. bosch die in den baumärkten boschgeräte verkaufen, nicht auch dahingehend zu schulen, dass keine originalrechnungen eingeschickt werden müssen, eben wegen des garantieanspruches, sondern wie in meinem fall der 3. akku auch online angefordert werden kann (nehme an bei allen aktionen möglich) bei www.couponingportal.de das bestens funktionierte (hättte ich das nicht zusätzlich nach finden dieser möglichkeit gemacht, hätte ich z.B. bis heute keinen dritten akku erhalten), die verkäufern von bosch aber in keinem wort erwähnte. es geht einfach nicht in meinen kopf, dass dem kunden ein coupon in die hand gedrückt wird, einem gesagt wird ausfüllen, originalrechnung beilegen und einschicken und sie erhalten einen dritten li-io akku gratis und danach muss man sich noch selber abmühen, viele kilometer fahren, viel zeit investieren und sogar noch telefonkosten hat um den garantieanspruch nicht zu verlieren wenn es anders viel einfacher ginge. hoffe, dass sich die fa. bosch darüber gedanken macht - einfach besser organisieren bzw. schulen.

habe ende letzte woche meine zwei bestellten winkelschleifer der fa. bosch in blau und in einem tollen koffer erhalten, muss sagen machen einen tollen eindruck. trotz allem bin ich enttäuscht und werde mir in zukunft überlegen ob ich noch einmal zu bosch greifen werde, denn das ist eine gravierende organisatorische fehlleistung - das ist meine persönlich meinung - aushängeschild des betriebes (liebe fa. bosch - nochmals - machen sie sich gedanken darüber - kundenservice)

mfg
albert

Markus_H
Silbermitglied
Hallo Albert,

ich habe gerade im Bosch-Reparaturwerk in Kalefeld-Willerhasuen angerufen. Eine Kopie der Rechnung ist im Garantiefall völlig ausreichend. Wir empfehlen unseren Kunden sogar nur eine Kopie mit einzusenden. Solltest Du nun einen Garantiefall haben, kannst Du diesen direkt bei uns einreichen. Dies ist für Dich völlig kostenlos. Du sendest das Elektrowerkzeug mit der Rechnungskopie und einer Fehlerbeschreibung direkt an folgende Adresse:
Robert Bosch GmbH
Servicezentrum Elektrowerkzeuge
Zur Luhne 2
37589 Kalefeld-Willershausen.

Das Paket sendest Du bitte unfrei ( Gebühr zahlt Bosch ).
Gerne holen wir das Gerät auch kostenlos bei Dir ab.

Dazu rufst Du bitte direkt in Kalefeld an. Die Mitarbeiterinnen vereinbaren einen Termin zur Abholung mit Dir. Die Rufnummer lautet:

01805 / 707410 ( 14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz )

Markus_H

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
hallo markus!

das erste vernünftige was ich in dieser angelegenheit höre, danke. es ginge ja alles so einfach wenn man möchte, das zeigst du hier wunderbar auf.
bist du ein bosch mitarbeiter oder ein echter boschfan.

lg albert

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
nachtrag:

solltest du ein mitarbeiter sein, könnten die verantwortlichen von dir etwas lernen.

solltest du ein fan sein, so müssstest du der stratege sein und die fa. bosch dir dankbar, dass aufgezeigt wird wie einfach probleme zu lösen sind.

lg albert

DirkderBaumeister
Silbermitglied
Für Garantiefälle ist im Regelfall immer der Hersteller Ansprechpartner, lediglich für Gewährleistungsansprüche ist der Händler der erste Ansprechpartner und wickelt die aus der Gewährleistung entstehenden Ansprüche 
  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB)
  • Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften)
  • Minderung (§ 441 BGB),
  • Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften)
für den Kunden ab.


Ein Garantieversprechen ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Bei Bosch Geräten gibt es eine Herstellergarantie, so dass man sich im Garantiefall an Bosch direkt wendet und der Händler (im Regelfall) außen vor ist. Wenn der Händler (ohne Verpflichtung) dem Kunden bei der Einlösung der Herstellergarantie behilflich ist, ist es aus meiner Sicht verständlich das er einen original Kaufbeleg sehen möchte. Er möchte schließlich nur SEINEN Kunden den Service bieten und nicht den Kunden von Mitbewerbern. Für den Bosch Service ist es nicht relevant wo das Gerät gekauft wurde sondern nur wann (Alter) deshalb ist auch hier die Vorgehensweise (Belegkopie reicht) logisch und nachvollziehbar. Ich verstehe den hier gemacht Aufriss nicht wirklich, da die bestehende Garantie über die Gewährleistung hinaus geht bestand und besteht auch weiterhin keine berechtigte Sorge durch Abgabe der Originalrechnung Ansprüche verwirkt zu haben..

Markus_H
Silbermitglied
nachtrag:

solltest du ein mitarbeiter sein, könnten die verantwortlichen von dir etwas lernen.

solltest du ein fan sein, so müssstest du der stratege sein und die fa. bosch dir dankbar, dass aufgezeigt wird wie einfach probleme zu lösen sind.

lg albert

Hallo Albert,

das Erste zieht das Zweite nach sich.

Markus_H