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Schönheitsreparaturen

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ein Freund hat ein wenig trouble mit seinem Vermieter. Nun fragte mich mein Spezel ob ich mich mit den sogenanten "Schönheitsreparaturen" auskenne. Ich sagte ihm, ich nicht, aber ich kenne eine Community, wo bestimmt jemand darunter ist, der sich auskennt.

Zur Frage:
Ist es so, dass die Schönheitsreparaturen wohl immer dem Mieter aufgebürdet werden? Was gehört eigentlich alles zu diesen Reparaturen dazu? Gibt es da so was wie eine Kostenverteilung?
16 ANTWORTEN 16

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ich würde versuchen den Streitwert abzuschätzen (lohnt sich eine Auseinandersetzung überhaupt?) und wenns teuer werden sollte mit dem Mietvertrag zum Mieterbund gehen. Über alles Andere kann man eigentlich nur wild spekulieren und mit gefährlichem Halbwissen untermauern.

Janinez
Diamantmitglied
Bei sehr starken Nikotinverfärbungen muss der Mieter, mit Sicherheit etwas machen, wenn eine gültige Renovierung im Vertrag vereinbart ist........................................

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
In meinem Mietvertrag steht z.B. "... bei Auszug besenrein zu verlassen".

Aber er will ja nicht ausziehen. Gibt es da nicht eine Klausel oder so, die besagt dass nach 2 Jahren sind die Wände zu weißeln sind, oder nach mind. 4 Jahren die Türen und Heizungen streichen? Das ist jetzt nur als Beispiel.

Wie schaut das denn überhaupt aus, müssen solche Sachen im Mietvertrag stehen und ganz genau aufgelistet werden? Und wenn nichts drinne steht, muss ich dann auch gar nichts machen?

Janinez
Diamantmitglied
bei Besenrein musst Du gar nichts machen, je nachdem was im MV steht musst Du während der Mietzeit schon etwas machen...............................aber es dürfen keine starren fristen genannt werden......................

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Meines Wissens muss der Mieter *während* des Mietverhältnisses gar keine Schönheitsreparaturen durchführen oder durchführen lassen. Erst bei Auszug stellt sich die Frage, in welchem Zustand die Wohnung zu übergeben ist. Wenn der Vermieter darauf beharrt, würde ich zum Mieterverein gehen.

Janinez
Diamantmitglied
ohne den Vertrag vorliegen zu haben, können wir nur Rätselraten..............................

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ich bin selber Raucher, aber wenn meine MIeter die Wohnung vergilbt übergeben wollten, hätte ich sicher auch was dagegen. Allerdings bin ich mir sicher, dass sich eine Übereinkunft finden lässt.