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Neue Fassung der Energieeinsparverordnung ab 1. Mai gültig [Talkrunde]

Funny08
Goldmitglied
Am ersten Mai 2014 tritt die neue Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft.

Wer ab dem 1. Mai eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte, muss in Anzeigen nun zusätzlich Angaben zum Energieausweis machen und auch die Daten aus diesem Angeben. Die wären zum Beispiel, ob mit Öl oder Gas usw. geheizt wird oder in welche Energieeffizienzklasse (wie bei Kühlschränken und Co.) A+ bis H das Haus eingeordnet wurde. Fehlen diese Infos, kann es ein Bußgeld geben.

Für diejenigen welche einen alten Energieausweis ohne diese Klasseneinstufung haben, ist die Angabe freiwillig, soll aber dann die Immobilie verkauft oder vermietet werden, dann muss der Eigentümer rechtzeitig einen neuen Ausweis beantragen, welcher dann dem Mieter oder Käufer unaufgefordert vorgelegt werden oder bei Zustandekommen eines Vertrages übergeben werden muss.

Stellt sich die Frage - wo bekommt man diesen Ausweis?

Einen "einfachen" Ausweis stellen meist die jeweiligen Energieversorger oder Messunternehmen aus. Dieser gibt Informationen über den Energiebedarf der vergangenen 3 Jahre. (Kosten ~30 bis ~100€)

Ausnahme hier sind Häuser mit weniger als 5 Wohnungen welche vor dem 1. Nov. 1977 gebaut wurden - hier braucht man einen "Energiebedarfsausweis" welcher aufwendiger und daher auch teurer (150 - ca. 1000€) ist.
Dieser Bedarfsausweis darf von "Baubezogenen Berufen" wie Heizungsbauermeistern, Schornsteinfegern, Architekten. Ingenieuren,... ausgestellt werden und beinhaltet ein detailliertes Energieprofil des Hauses.

Wer als Eigentümer bei Vermietung und Verkauf keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann oder ihn nicht ungefragt vorlegt muss mit Strafe rechnen, auch können die Bundesländer durch die Untere Bauaufsichtsbehörde diese Ausweise stichprobenartig überprüfen - bei Nichtvorhandensein oder Ungültigkeit kann es bis zu 15.000 € kosten.

Als kleiner Tipp, man kann bei der BAFA die Förderung einer Energiesparberatung beantragen, hier gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser mindestens 300€ Zuschuss. Diese Beratung ist ähnlich der Erstellung eines Bedarfsausweises und so kann im Rahmen des Beraterhonorars der Bedarfsausweis meist gleich günstig mit erworben werden.

Wie schaut es bei Euch aus - was habt Ihr für Erfahrungen gemacht?
Musstet Ihr einen beantragen oder habt schon einen erstellt bekommen?
Habt ihr euch beim Kauf einen vorlegen lassen?
Findet Ihr so etwas sinnvoll oder nicht ?
15 ANTWORTEN 15

Fernton
Ehemaliges Mitglied
Funny08:
Wer als Eigentümer bei Vermietung und Verkauf keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann oder ihn nicht ungefragt vorlegt muss mit Strafe rechnen

Wurde da zufällig ein K verschluckt?

Das mit der Strafe finde ich interessant. Wie funktioniert das? Ich miete mir eine Wohnung und erstelle anschließend Strafanzeige weil ich nach dem Ausweis fragen musste?

Janinez
Diamantmitglied
Funny nach meiner Info muss ich bereits bei Besichtigungen den Ausweis ungefragt vorlegen und bei Zusandekommen eines Vertrages muß dieser in Kopie mit ausgehändigt werden.
Ich kopiere sie künftig in alle Mietverträge mit rein, langsam bekommt man dann ein Buch zusammen.
Wobei diese Ausweise gar nichts aussagen und für mich nur Geldschneiderei sind

Funny08
Goldmitglied
Danke Fernton ...korrigiert..., vermutlich kann nun jeder Kaufwillige oder Wohnungssuchende den Verkäufer oder Vermieter anprangern.
@Janinez , da hast du vollkommen recht, der muss schon beim Besichtigen gezeigt werden.
Ich find das auch seltsam und Geldmacherei, aber ich möchte mal den Energieausweis sehen wenn eine Eisenhütte oder ein Kraftwerk verkauft wird:)

Janinez
Diamantmitglied
ja nur ich hab das Problem, die Leute die eine Wohnung besichtigen, wollen ihn erst mal nicht sehen und ich brauch dann eine Unterschrift, dass sie ihn gesehen haben, oder einen Zeugen, damit sie nachher nicht das Gegenteil behaupten können. Stehst wegen so einem Schmarren als Vermieter immer mit 1 Bein in der Sch.....e

pflymli
Ehemaliges Mitglied
da die Strafe im Falle des nicht Vorlegens oder Einsehens nicht zum Vorteil des Besichtigenden oder des Interessenten reichen, sondern eher an die überregulierende Obrigkeit gehen wird, wird Dich so schnell keiner Verklagen, ausser er ist ein verkappter Denunziant oder eben von einer steuervershcwenderishcen, quotemachenden Kontollbedörhe. Deswegen immer die Leuts gut quetschen auf Job und Arbeitgeber, wenns komisch unlogisch klingt und der Bauch kribbelt, würde ich immer auf eine Freistellung durch Unterschrift pochen. Andereseits, wo kein Kläger, kein Richter. Bei Haus und oder Wohnungsbesichtigungn immer nur zu zweit allein schon wegen der Bezeugbarkeit von Aussage und Absprachen, dann ist die Zeigung/Nichteinsicht vom Unterlagen schwer angreifbar. Im Grunde sollte man eine vorvertragsähnliche Besichtigungs- und Faktenregelung mit den Interessenten schriftlich treffen, wo alle Sachen drinstehen. Ob die es dann lesen, sei mal dahin gestellt.

Janinez
Diamantmitglied
ja nur das unterschreibt keiner, die wollen ja schon ungern alle Punkte der Selbstauskunft ausfüllen und fragen wozu ich ihren Ausweis sehen will, oder eine Verdienstbescheinigung usw. Ich könnte darüber ganze Bücher schreiben.

pflymli
Ehemaliges Mitglied
Janinez:
ja nur das unterschreibt keiner, die wollen ja schon ungern alle Punkte der Selbstauskunft ausfüllen und fragen wozu ich ihren Ausweis sehen will, oder eine Verdienstbescheinigung usw. Ich könnte darüber ganze Bücher schreiben.


mach doch! auch ne Art Geld zu verdienen.

Janinez
Diamantmitglied
nein, das ist mir zu viel Arbeit, mir reichen schon die Verträge

greypuma
Goldmitglied
Fakt
Haus BJ 1905 .2 Geschosse ..nutzbare Wohnfläche ca 450m²
keine Dachdämmung .keine Zentralheizung
bleibe hier wohnen bis ich in die Kiste hoppe oder ins Pflegeheim ..MUSS..
was müssen die ERBEN ??!! emoticon.teeth_smile.title beachten ..MUSS so ein Energiepass sein?
Wenn ich mal nicht mehr bin ..dann können die doch die Hütte ..verschenken?
emoticon.teeth_smile.title