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Lächerliche Herstellerbilder :-)

Holzwurm8686
Goldmitglied
Kennt ihr auch diese tollen Bilder wo man nur denk die haben schon viel gemacht aber noch nie gearbeitet.... Hab hier gerade mal ein Bild bei den Wissen Themen gefunden und das ist echt ein Witz.

Die 2 bauen Dämmung ein ohne Handschuhe, Schutzkleidung und Atemschutz 🙂 Ich bin ja auch einer der nicht unbedingt Schutzkleidung trägt aber eine Maske beim Dämmen muss man tragen, die beiden auf dem Bild würden schon so stark husten das sie kotzen müssen weil Mineralwolle reitzt total.



Habt ihr auch schon so ein paar tolle Herstellerbilder gefunden??? wenn ja dan zeigt sie mal.
37 ANTWORTEN 37

Holzharry
Ehemaliges Mitglied
so lächerlich sind die herstellbilder nicht, habe schon sehr viel dämmung eingebaut und nie mit irgendeinem schutz. das letztemal vor 13 jahren, als ich unser eigenes haus gebaut habe.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Thorsten2501:
aber es ist in der tv werbung so, dass das gezeigt der realität entsprechen muss (z.B. Audi fährt ne Skischanze hoch, wurde probiert, geht). jetzt weiß ich nicht wie es in den Printmedien ist. ich denke mal ein Männchen im Vollschutzanzug schreckt bei Dämmwolle ab, aber man sollte doch bei den Fakten bleiben!



Ich hatte mal berufsbedingt an einem Seminar über Gewährleistung- / Garantiebestimmungen teilgenommen. Dort hieß es, dass ein Produckt nicht mit sachen beworben werden darf, welches es tatsächlich nicht kann.
Hier ein übertriebenes Beispiel.
Ich schaue mir mit meiner Familie Autos an. Der Verkäufer merkt das ich mich für einen Sportwagen interessiere. Überschwinglich sagt er dann zu uns, "Der ist so schnell, der kann sogar fliegen". Also Auto gekauft. Beim ersten Ausflug stellen wir fest, der kann garnicht fliegen. Nun habe nicht ich das Problem an den Backen, sondern der Verkaufer. Er hat mir unter Zeugen ein Auto angeboten welches fliegen kann. Ich möchte in diesen Fall Nachbesserung. Ich möchte das Auto auch nicht zurückgeben, sonder ich möchte das es fliegt. Das ich so naiv war ihm zu glauben, dass das Auto fliegen kann spielt hierbei keine Rolle. Der Verkäufer hat mir im Verkaufsgespräch angepriesen, ... der kann sogar fliegen.

Also, verspricht die Werbung für ein Produkt mehr als es tatsächlich kann, hat der Kunde das recht auf Nachbesserung.

DirkderBaumeister
Silbermitglied
atzehb:
. Das ich so naiv war ihm zu glauben, dass das Auto fliegen kann spielt hierbei keine Rolle. Der Verkäufer hat mir im Verkaufsgespräch angepriesen, ... der kann sogar fliegen.

Also, verspricht die Werbung für ein Produkt mehr als es tatsächlich kann, hat der Kunde das recht auf Nachbesserung.





Das Du zu naiv warst wird Dir jedes Gericht sagen und damit den Nachbesserungswunsch abschlagen oder aber Dir mitteilen das Du mit Deiner "Fahrerlaubnis" das Fahrzeug nicht führen darfst. Wenn Werbung so übers Ziel schiesst das sie eindeutig unrealistisch ist, hat man als "gepreller" Kunde wohl wenig Chancen. Ich verweise noch einmal auf das am Ladekran schaukelnde Auto.
Aber die Dämmwollenwerbung ist nicht unrealistisch sondern vernachlässigt einfach die Sicherheitshinweise die man aber spätestens mit Erwerb des Produktes bekommt da diese sehr dick auf die Verpackung gedruckt sind.
In wie weit unrealistische Werbung erlaubt ist oder nicht spiel also bei der Dämmwolle keine ROlle da sie nicht unrealistisch beworben wird 😉 sondern nicht alle Hinweise werbetechnisch aufgearbeitet sind 😉

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@DirkderBaumeister

Zum einem war dies eine bewusste Übertreibung. Zum anderen habe ich ja vielleicht einen Pilotenschein !?

Fakt ist, der Verbraucher wird geschützt und dieses hat der Gesetzgeber im Gewährleistungsgestz verankert!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Wird dem Karl Valentin im Autohaus ein Fahrzeug angepriesen, der sehr schnell ist.
Valentin ist zum Kauf entschlossen.
Der Verkäufter settz noch einen oben drauf: Wenn Sie morgens um secht in München starten, sind Sie schon um sechs Uhr fünfundvierzig am Starnberger See!
Na, dann kauf' ich ihn net, was soll ich um sechsfünfundvierzig am Starnberger See?
- - -
Es hat sich in den letzten 3 Jahrzehnten viel an der Werbung hinsichtlich Realismus getan; trotzdem neigen die Werbefritzen immer noch zu Übertreibungen. Gegenstand ausprobieren und ggf. zurückbringen. Das Recht ist da, wird bloß von vielen in Unkenntnis nicht wahrgenommen. Dazu braucht es keine Gerichte, sondern nur ein resolutes Auftreten beim Verkäufer, oder dessen Vorgesetzten:
Elektrisch gesteuerter Wasserhahn für den Wohnwagen. Leider schaltete die Elektrik eher ab, als der Hahn geschlossen war: Das Wasser lief im Schlauch zurück und beim erneuten Einschalten spuckte der Hahn Wasser, das über den Waschbeckenrand hinausging. Reklamiert. Abgewiesen. Geschäftsführer verlangt mit dem Hinweis, daß der Verkäufer nur der Erfüllungsgehilfe seines Bosses sei. Das nahm mir der Boss und der Angestellte übel, nahmen den Hahn zurück, erstatteten mir den Kaufpreis und gaben mir Hausverbot. Es gab aber in Bremen viele andere Campnig-Zubehörläden...

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Leider ist man sich zu selten bewusst, welche Rechte man hat. Wer hebt schon den Kassenzettel der letzten Jeans auf und bringt sie zurück, wenn nach einem halben Jahr die Nähte aufgehen? Man meckert, aber nimmt es hin.

DirkderBaumeister
Silbermitglied
Ricc220773:
Leider ist man sich zu selten bewusst, welche Rechte man hat. Wer hebt schon den Kassenzettel der letzten Jeans auf und bringt sie zurück, wenn nach einem halben Jahr die Nähte aufgehen? Man meckert, aber nimmt es hin.



Echt??? Meine LAG ist da sehr ordentlich und hebt alle Belege auf und reklamiert auch gegebenenfalls.    

Funny08
Goldmitglied
Ich hab da auch seltenst Probleme - freundlich Nachfragen hilft da fast immer. So hat zB AVM mir mal ne 8 Jahre alte Fritz ISDN Anlage für Lau getauscht, von Logitech gab´s für für meine Tastatur Maus-Kombi nach 2 Jahren kostenlos das Nachfolgemodel, weil der Akku der Maus schlapp machte und fest eingebaut ist. Globus ersetzte mir ein 2 Jahre altes Induktionskochfeld, bei welchem ein Riss im Gehäuse war komplett, der Baumarkt 2 elektronische Heizungsthermostate bei denen der Spindelantrieb defekt war usw - fast alles auch Ohne Rechnungsbeleg, man muss nur einfach mit den Leuten reden und sich notfalls auch trauen, den Geschäftsführer zu verlangen. Die meisten Verkäufer haben heute doch gar keine Lust, sich lange mit Kunden herumzuärgern - und sollange man nicht´s unmögliches will sind die meisten auch wirklich freundlich und kulant.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
haha 😄
Die sieht wirklich aus als würde ein schönes Möbelstück ins Dach rein stellen!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Funny08:
Ich hab da auch seltenst Probleme - freundlich Nachfragen hilft da fast immer.
Die meisten Verkäufer haben heute doch gar keine Lust, sich lange mit Kunden herumzuärgern - und sollange man nicht´s unmögliches will sind die meisten auch wirklich freundlich und kulant.


Die Erfahrung habe ich auch gemacht.
Dennoch hat mir mein bisschen Wissen über Gewährleistung und Garantie schon mehrfach bei Reklamationen weitergeholfen.

Wichtig zu wissen ist.
Als privater Verbraucher hat man in der Regel 24 Monate Gewährleistungsanspruch. Dieser bezieht sich darauf das die Ware bei Übergabe keine Defekte hat. Hier eingenommen sind auch versteckte Defekte die nicht unbedingt sofort erkennbar sind oder zu einen Fehler führen. Sollte nun ein defekt auftreten ist der Verkäufer in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht. Er muß also den Beweis erbringen, dass der Artikel bei Verkaufsübergabe ok war. Leider ist ab dem 7. Monat der Käufer in der Beweispflicht. Nun ist der Verkäufer klar im Vorteil. Wie soll z.B. ein Laie eine kalte Lötstelle, Materialfehler,... nachweisen?