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am 01-07-2012 14:47
am 01-07-2012 15:07
am 01-07-2012 15:09
sandburg:
ich stelle mir grad nen Thread vor mit dann irgendwann hunderten von Einträgen,
den man nach Datum, Angeboten und evtl. Verkäufen durchsehen darf
am 01-07-2012 15:09
sandburg:
das mit dem Leiten ist eine Sache
eine andere ist die rechtliche Seite,
denn wenn hier eine solche "ECKE" angeboten wird,
kommt auch die Bürokratie der Bucht hierher.
Was wenn einer was "ergattert", die Ware bei ihm nicht ankommt,
oder der Verkäufer das Geld nicht bekommt?
Dafür müssen dann nicht nur ein Leiter der Sache,
sondern auch Rechtsexperten angestellt werden.
Ich persönlich habe hier schon Sachen angeboten,
alles per PN geregelt und es abgewickelt.
Wär was schief gegangen, hätte ich das mit dem Gegenüber geklärt
oder aber es wäre Pech gewesen.
am 01-07-2012 15:11
am 01-07-2012 15:11
Hesse79:
ebay macht sich das auch ganz einfach, die bieten nur an, der rest ist denen egal! Facebook macht das auch so, hood.de auch.
Das BGB hat das ganz einfach geregelt.
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB)
am 01-07-2012 15:13
Heimwerker_der_Herzen:
Kein Thread, ein Unterforum, pro Annonce ein Thread
Threads deren letzte Aktion älter als vier wochen sind fliegen raus....
am 01-07-2012 15:15
sandburg:
Ich fände es schade, wenn das gute Klima hier
leidet, wenn zu Unstimmigkeiten kommt,
wenn was daneben geht und das im Forum ausgetragen wird
Aber das ist meine persönliche Meinung
am 01-07-2012 15:16
Hesse79:
ebay macht sich das auch ganz einfach, die bieten nur an, der rest ist denen egal! Facebook macht das auch so, hood.de auch.
Der Käuferschutz von ebay, mit PillePalle und was die da noch versuchen, Funktioniert nicht, musste schon 2mal Klage los treten, weil ebay nix macht auser verwarnen, und PillePalle händelt das ähnlich.
Käuferschutz von ebay ist nichts anderres als so tun, als ob. Hab da schon erfahrungen, im grunde greift immer das Gesetz. So meine Erfahrungen!
Das BGB hat das ganz einfach geregelt.
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB)
am 01-07-2012 15:17
Hesse79:
Es gibt ja immer ein Pro und Contra 🙂
am 01-07-2012 15:19